Ihr Energieabrechnungsdienst



Montage Messtechnik

Wir montieren, entsprechend Ihren Wünschen und den
Erfordernissen Ihrer Heizungsanlage, Heizkostenverteiler
(elektronische Ein- oder Zweifühlergeräte und Funksysteme).

Beachten Sie hierbei:
Elektronische Einfühlergeräte - die mittlere Heizmediumtemperatur  muß zwischen 55 und 110 C° liegen.
Elektronische Zweifühlergeräte - mittlere Heizmediumtemperatur  muß zwischen 35 und 110 C° liegen.

Wärmezähler und Wasserzähler montieren wir nur in vorhandene Einbaustellen.

Beachten Sie hierbei:
Die Zählereinbaustellen müssen den DIN und DVGW Vorschriften entsprechen,
genügend Baufreiheit muss vorhanden sein.

Die Montage der Geräte erfolgt ausschließlich mit eigenen Monteuren.
Mit der Montage werden alle erforderlichen Daten für eine ordnungsgemäße
Heiz- Warmwasser und Nebenkostenabrechnung aufgenommen.

Unser Eichservice

Im Rahmen unseres Eichservice tauschen wir nach Ablauf der
Eichgültigkeitsdauer Ihre Messgeräte gegen neu geeichte Geräte aus.

Zweck dieses Gesetzes ist es,

1. den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen
    zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die
    Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr
    zu schaffen,
2. die Messsicherheit im Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und
    Umweltschutz und in ähnlichen Bereichen des öffentlichen Interesses
    zu gewährleisten und
3. das Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken.

Eichfristen:

    Kaltwasserzähler 6 Jahre
    Warmwasserzähler 5 Jahre
    Wärmezähler 5 Jahre

Unser Wartungsservice

Mit unserem Wartungs- und Eichservice übernehmen wir gegen
geringe jährliche Gebühren die Gewähr für die bestimmungsgemäße
Verwendung von Messgeräten für Wasser und Wärme. Er sorgt für
den Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer
bzw. der allgemeinen Nutzungsdauer nicht eichpflichtiger Geräte.
Sollte ein Geräte während der Laufzeit einmal ausfallen, wird dies
im Rahmen des Wartungsvertrages kostenlos ausgetauscht.

Die Wartungs- und Eichkosten sind in der jährlichen
Betriebskostenabrechnung umlagefähig.

Unser Mietservice

Alle Wärme- und Wasserzähler, sowie Heizkostenverteiler können
auch gemietet werden. Der Mietpreis beinhaltet die Montage
der Messgeräte und eine Garantie auf die volle Laufzeit.
Zu beachten ist, daß im Mietpreis nur die Montage in vorhandene
Anschlußteile bzw. Paßstücke inklusive ist. Eventuelle Zubehörteile
sind im Mietpreis nicht enthalten oder müssen gesondert vereinbart
werden.
Die Mietkosten können in der jährlichen Abrechnung, sofern dies mit
den Nutzern vereinbart wurde, umgelegt werden . 

Datentausch zwischen Wärmemessdienst und Hausverwaltung

Nutzerdaten, Kostendaten und Abrechnungsergebnisse werden
zwischen Wärmemessdienst und Hausverwaltung häufig im
Datentauschverfahren abgewickelt.
Dieser erfolgt im Allgemeinen nach den Normsätzen
der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. in Bonn.